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BVW-Mitgliederversammlung beschließt Beitragsreform![]() (Helmut Biermann)
![]() Auf seiner Mitgliederversammlung am 11.11.2012 in Herne hat der BVW die Abkehr vom bisher üblichen Beitragssystem (gleicher Beitrag für jeden Verein unabhängig von der Zahl der Mitglieder) beschlossen. Ab dem 01.01.2013 setzt sich der durch die sieben Regionalverbände zu entrichtende Beitrag aus den Komponenten Aktivenbeitrag und Vereinspauschale zusammen. Der Aktivenbeitrag entspricht dem seitens der Deutschen Billard-Union (DBU) dem BVW in Rechnung gestellten Aktivenbeitrag und ist hinsichtlich seiner Höhe an die Beschlüsse der Bundesebene gekoppelt. Jeder Regionalverband hat zusätzlich je Mitgliedsverein eine jährlich festzusetzende Pauschale zu entrichten. Für die angedachten Veränderungen der Verbandsstruktur (direkte Mitgliedschaft und Stimmrecht für Einzelvereine) konnte die erforderliche satzungändernde Mehrheit nicht erreicht werden. Zum Thema "Reformierung der Verbandsstruktur" wurde das Präsidium beauftragt, ein detaillierteres Konzept zur Realisierung vorzulegen. Kontrovers wurde die Situation der DBU und hier insbesondere der am 24.11.2012 zur Beschlussfassung anstehende DBU-Haushalt diskutiert. Einzelne Haushaltspositionen wurde kritisch hinterfragt und das Präsidium wurde beauftragt, in geeigneter Weise auf der DBU-Mitgliederversammlung zu intervenieren, um die auf den BVW zukommenden Beitragslasten zu verringern.
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