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CORONA-Krise - Update 09.10.2020 - Information des Präsidiums zum Sportbetrieb im BVW![]() (BVW)
![]() Die Sportausübung in NRW unterliegt trotz der steigenden Infektionszahlen aktuell keinen verschärften Beschränkungen seitens des Landesgesetzgebers. Daraus folgt, dass der Sportbetrieb im Billard-Verband Westfalen derzeit unter den bekannten Regelungen uneingeschränkt weiter durchgeführt werden kann. | |
